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Kasse zahlt den Rauchausstieg

Mit dem Rauchen aufzuhören ist schwierig. Nikotinkaugummi oder -pflaster sowie Medikamente können dabei helfen. Seit August 2025 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Tabakentwöhnungsprodukte – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Rauchen macht stark abhängig

Rauchen gefährdet die Gesundheit – das ist allgemein bekannt. Trotzdem gibt es in Deutschland noch etwa 16 Millionen aktiv Rauchende, das sind fast 20% der Bevölkerung über 15 Jahren. Studien zufolge möchten 30 bis 40% von ihnen das Rauchen aufgeben. Weil die Tabaksucht jedoch zu den starken Süchten gehört, schaffen es nur wenige, allein davon loszukommen.

Nikotinersatzprodukte wie Kaugummis oder Pflaster können beim Entzug helfen. Auch das Arzneimittel Vareniclin erhöht die Erfolgsquote bei der Raucherentwöhnung. Bisher mussten Menschen, die sich das Rauchen abgewöhnen sollten, diese Tabakentwöhnungsmittel aus eigener Tasche zahlen. Das hat sich jetzt geändert.

Ärzt*in stellt Verordnung aus

Seit August gehören Nikotinersatzmittel und Vareniclin zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet, dass die Ärzt*in die Präparate verordnen kann und die Kosten von der Kasse übernommen werden. Voraussetzung für die Verschreibung aufs Kassenrezept ist, dass die Betroffenen unter einer schweren Tabaksucht leiden und an einem evidenzbasierten Programm zur Tabakentwöhnung teilnehmen.

Definiert wird die schwere Tabaksucht durch das starke Verlangen, zu rauchen, die Schwierigkeit, den Konsum zu kontrollieren und das Einsetzen von Entzugserscheinungen beim Aufhören. Einfach testen kann man die Nikotinabhängigkeit mit dem Fagerströmtest, der aus sechs kurzen Fragen besteht. Ab einem Punktwert von 6 ist von einer schweren Abhängigkeit auszugehen.

Programm zur Tabakentwöhnung muss sein

Evidenzbasierte Programme zur Tabakentwöhnung gibt es als Präsenz- und Internetkurse und als digitale Gesundheitsanwendungen. Besonders gut bekannt ist „rauchfrei“, das Ausstiegsprogramm des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (unter https://www.rauchfrei-info.de). Die zertifizierte DiGa-App „ Nichtraucherhelden“ kann ebenfalls bei der Tabakentwöhnung helfen.

Kurse finden sich aber auch auf lokaler Ebene, z.B. von den Krankenkassen oder von Kliniken. Von den Kassen übernommen werden die Kosten für Nikotinkaugummis oder Nikotinpflaster sowie für das Medikament Vareniclin. Andere Wirkstoffe wie Bupropion oder Cytisin sind weiterhin nicht erstattungsfähig, da hierfür kein ausreichender Nutzennachweis vorliegt.

Quelle: Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski
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