Tägliche Spritze senkt Gewicht
Abnehmen ist eine Herkulesaufgabe – besonders für schwer Übergewichtige. Doch eine tägliche Spritze unter die Haut kann ihnen dabei helfen. Und zwar ebenso gut wie eine Magenoperation.
Senkt Blutzucker und Gewicht
Eine einfache Spritze gegen das Übergewicht? Inkretinmimetika sollen es möglich machen. Diese Stoffgruppe wurde eigentlich zur Behandlung des Diabetes entwickelt. Denn sie imitieren die Wirkung von Insulin, also dem Hormon, das beim Typ-1-Diabetes fehlt. Und dabei senken sie offenbar nicht nur den Blutzucker, sondern auch das Gewicht, wie verschiedene Diabetesstudien andeuten.
Gut untersucht ist das z. B. beim Inkretinmimetikum Liraglutid. In vier großen Studien mit über 5000 schwer übergewichtigen Teilnehmer*innen sollten sich alle zunächst mindestens 100 Minuten/Woche mäßig intensiv bewegen (zum Beispiel durch zügiges Gehen). Das Bewegungsprogramm wurde wöchentlich um 25 Minuten bis auf 250 Minuten/Woche gesteigert. Außerdem begrenzte man die tägliche Kalorienzufuhr, je nach Gewicht auf 1200 bis 1800 Kalorien/Tag. Die Hälfte der Schwergewichtler*innen spritzte sich täglich subkutan das Inkretinmimetikum Liraglutid, die andere bekam ein Placebo.
Bis zu 8 Kilo Gewichtsverlust
Das Inkretinmimetikum zahlte sich aus: Die damit behandelten Patient*innen nahmen um 4% mehr ab als die Übergewichtigen der Placebogruppe. Auch in anderen Untersuchungen ließ Liraglutid die Pfunde schmelzen, z.T. um durchschnittlich bis zu 8 kg. Dabei war der Gewichtsverlust verbunden mit verbesserten Blutdruckwerten und Blutfetten.
Allerdings droht nach dem Absetzen des Medikaments ein Rebound, d.h., die Gewichtskurve steigt wieder an. Um dem vorzubeugen, empfehlen Expert*innen, von vorneherein den Lebensstil nachhaltig zu ändern und dies auch nach Absetzen des Wirkstoffs beizubehalten.
Für Kostenerstattung individueller Antrag nötig
Zugelassen ist Liraglutid als ergänzende Therapie zu Diät und verstärkter körperlicher Betätigung für Erwachsene mit einemBody Mass Index (BMI) ≥ 30 oder einem BMI ≥ 27, wenn eine gewichtsbedingte Begleiterkrankung vorliegt. Dazu gehören beispielsweise Hypertonie, Fettstoffwechselstörung, Diabetes oder obstruktive Schlafapnoe. Die Kassen übernehmen die Kosten – jedoch nur nach individueller Prüfung und auf speziellen, medizinisch begründeten Antrag.
Quelle: Ärzteblatt